Pressemittteilung zum Prozesstag am 08.11.22

Leipzig: Verhandlung wegen Hausbesetzung mit Folgetermin

Diesen Dienstag, 08.11.22, wurde im Amtsgericht Leipzig die Hausbesetzung der Ludwigstraße 71 vom August 2020 verhandelt. Es wurden zwei Personen wegen Hausfriedensbruch angeklagt. Nach fast vier Stunden Verhandlung wurde durch das Gericht entschieden, den Prozess am 21.11.22 um 10 Uhr fortzuführen. Eine gut besuchte Kundgebung vor dem Amtsgericht solidarisierte sich mit den Angeklagten.

Die Ludwigstraße 71 (Luwi71) nahe der Eisenbahnstraße im Leipziger Osten wurde im August 2020 für fast zwei Wochen besetzt. Am 02.09.22 dann wurde die Besetzung von einem Großaufgebot der Polizei geräumt, jedoch keine Menschen im Haus aufgefunden. Die heute, am 08.11.22, angeklagten Personen wurden damals lediglich in der Nähe des Hauses aufgegriffen, von der Polizei mitgenommen und auf der Dimitroffwache einer Erkennungsdienstlichen Behandlung und DNA Entnahme unterzogen.

Die Hauptverhandlung am Dienstagnachmittag wurde vordergründig durch die Vernehmungen von sechs Zeug*innen gefüllt. Zuerst wurde der Eigentümer U. Heng vernommen, der sich damals entschied, sich nicht auf die Gesprächsangebote der Besetzer*innen einzulassen und welcher schließlich den Räumungsbefehl gegeben hat. Auch vor Gericht betonte er seine Verärgerung über die Besetzung seines Eigentums – er wollte sich nicht erpressen lassen, wurde dadurch bockig und fühle sich nach eigener Aussage in einer Bedrohungslage.
Im Objekt selbst sei Heng seit der Besetzung nicht mehr gewesen. Ein Zutritt sei derzeit lediglich durch den 2. Stock möglich; die Türen und Fenster der Luwi71 ließ er zumauern. Was mit dem immer noch leer stehenden Haus geschehen soll, konnte Heng vor Gericht nicht sagen, da er über zwei Jahren später immer noch in der Überlegungsphase sei. Leo Winter, selbst im Gerichtssaal dabei gewesen, kommentierte U. Hengs Aussagen wie folgt: „Heng wirkte sehr abgehoben, wie ein richtiger Immobilienhai. Vor Gericht gibt er an von der Sozialen Erhaltungssatzung rund um die Eisenbahnstraße, dem Konzept des Wächterhauses, Leerstandsquoten und der Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt zu wissen. Trotzdem lässt er das Haus verfallen und kümmert sich nicht um dessen Erhalt. So ein Verhalten sollte Konsequenzen haben – und nicht die Wiederbelebung und Nutzung eines leerstehenden Hauses. Die Luwi71 ist jetzt immer noch dem Verfall überlassen.“
Nach dem Eigentümer wurden vier Polizist*innen, welche bei den Angeklagten die Erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt hatten, angehört. Zudem wurde eine Nachbarin der Luwi71 vernommen. Diese hätte die angeblichen Besetzer*innen im Garten der Luwi71 gesehen.

Vor dem Amtsgericht versammelten sich rund 50 Personen zur solidarischen Prozessbegleitung und Kundgebung, um sich gegen Repression, Eigentum und Gentrifizierung stark zu machen. Diese Inhalte betonten auch die Angeklagten in ihrem Statement, welches sie vor Gericht verlasen: „Hausbesetzungen stellen das Bedürfnis der Menschen vor die Profitinteressen von Immobilienbesitzer*innen. In der Ludwigstraße wurden durch die Besetzung keine Menschen aus ihrem Zuhause geschmissen, vielmehr wurde ein neuer Ort der Begegnung geschaffen und ein leerstehender Raum mit Leben gefüllt. Trotzdem werden die Menschen verurteilt, die sich für eine andere freiere Welt einsetzen. Es ist ein Unding, Häuser einfach verkommen zu lassen. Privatisiertes Eigentum gehört abgeschafft und Wohnraum kollektiviert.“

Am 21.11.22 soll die Verhandlung um 10 Uhr in Raum 252 des Amtsgerichts Leipzig fortgeführt werden. Zu diesem Termin werden die Aussagen weiterer Polizist*innen und des damaligen Hausverwalters der Luwi71 erwartet, dessen Namen heute nicht genannt werden durfte.

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